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Mauerwerk aus großformatigen Steinen - ein Baurisiko?

Aus Sicht des Unterzeichnenden ist vermehrt festzustellen, dass bei  Verwendung von großformatigen Steinen es in der Vergangenheit zur  Rissbildungen im Innenputz -“ jedoch auch in verschiedenen Fällen im  Außenputz - gegeben hat.

Zu diesen Kriterien hat nunmehr das Kammergericht Berlin in einem  entsprechenden Fall gegen die ausführende Baufirma bzw. den Architekten  entschieden (21 U 108/09):

Schadensersatzpflicht bei Rissbildung im Mauerwerk auch bei Verwendung bauaufsichtlich  zugelassener großformatiger Kalksandsteinplatten

1. Gibt der Architekt in der Baubeschreibung als Material für das  Mauerwerk großformatige Kalksandsteinplatten vor, das wegen seines  Formats und des darauf anzubringenden starren Gipsputzes eine erhöhte  Gefahr einer Rissbildung in Mauerwerksverband begründet, ohne den  Bauherrn auf dieses Risiko hinzuweisen und ihm Gelegenheit zu geben, für eine äußerst sorgfältige Ausführung und gegebenenfalls ein  rissüberbrückendes Beschichtungssystem zu sorgen, so haftet er, wenn es  zur Rissbildung in den tragenden Außen- und Innenwänden des Hauses  kommt, wegen schuldhafter Verletzung der Pflichten aus dem  Architektenvertrag auf Schadensersatz.

2. Der Haftung des Architekten steht nicht entgegen, dass das  ausgeschriebene großformatige Steinmaterial bauaufsichtlich zugelassen  ist. Denn diese Zulassung ist keine Gewähr dafür, dass das zugelassene  Material auch ohne die erhöhte Gefahr von Rissbildungen eingebaut werden kann.

Der BGH (Bundesgerichtshof) hat die Revision zu diesem Urteil nicht angenommen. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig.

Als großformatige Steine sind zu bezeichnen z. B. Steine von einem Maß ab 99cm Länge und einer Höhe ab 49cm.

Diese können aus KSV (Kalk-Sand-Vollstein), aus Porenbeton bzw. auch aus  Ziegel- und Bimsstein sein. Das Fugenrisiko bei großformatigen Steinen  ist größer als bei einem kleinformatigen Stein. Fugen über 5mm sind  vollflächig zu schließen. Vorgenanntes ist keine energetische Frage, da  die meisten Hersteller von Steinen bei einem Quadratmeter Wandfläche  energetisch einen Zuschlag eingerechnet haben. Die Fugenöffnung kann  sich biophysikalisch negativ auswirken, z. b. kann sich hier Schimmel  bilden und es kann zu Putzablösungen kommen, aufgrund des Kondensates,  welches in solchen Baufugen entstehen kann.

Hierzu gibt es aus Erfahrung einige negative Beispiele.

FAZIT:
Grundsätzlich sind alle offenen Fugen im Mauerwerk über 5mm vollflächig zu verschließen. Im großflächigen Steinbereich sollte komplett armiert  oder alternativ überbrückende Beschichtungen aufgebracht werden, bevor  der Innenputz/Außenputz hergestellt wird.