Bauratschläge Expertenrat Bausachverständigenbüro Hoffmann - Bausachverständiger - Baugutachter - Sachverständiger - Bauexperte Rolf Hoffmann Baden-Württemberg
Kleiner Anschluss, große Wirkung
Die Fensterbank ist ein kleines Bauteil, dem jedoch höchste Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte.
Undichte Fensterbänke können meist nur aufwendig saniert werden. Deshalb sind große Fassadenschäden die Folge.
Oft ist eine undichte Abdichtung zwischen Fensterbank und WDVS/Putz/Holzfaserdämmplatten die Ursache. Die Bordprofile sollten als Dehnungsprofil mit Dichtlippe ausgeführt sein. Der Anschluss zwischen Bordprofil und Aufkantung der Fensterbank ist mit einer Dichtschiene schlagregendicht abzudichten.
Der Anschluss des Bordprofils an den Putz ist mit einem schlagregendichten Band auszuführen (vergleichbar mit Fensteranschluss). Die Putzkante sollte immer einen Kellenschnitt erhalten, so dass hier auch eine definierte Öffnung zwischen Bordprofil und Putzsystem vorhanden ist, wo das Quellband sich entsprechend ausarbeiten kann.
Die Überstände der Fensterbänke sollten mindestens 20mm, bei Kupfer mindestens 50mm (empfehlenswert sind mindestens 30mm) betragen.
Die Neigung der Fensterbänke sollte mindestens 5° betragen. Die Fensterbank ist waagerecht einzubauen. Spannungen zwischen Fensterbank und Bordprofil sind zu vermeiden, damit eine entsprechende Dehnungsspannung aufgenommen werden kann.
Die verwendeten Fensterbänke und auch die Dichtprofile sollten eine Zulassung haben. Die Herstellervorschriften sind entsprechend zu beachten.
Ansonsten ist die Abdichtung der Fensterbänke angelehnt an die DIN 18339 Klempnerarbeiten sowie den Fachregeln des Klempnerhandwerks.
Bei Metallfensterbänken ist darauf zu achten, dass unterhalb der Fensterbank ein Dämmsystem verlegt wird, so dass auch die keilförmige Neigung gedämmt ist und gleichzeitig auch als Dröhnschutz dient. Die Anbringung einer Dröhnschutzfolie ist unterseitig der Fensterbank empfehlenswert
Bei dem Kauf einer gebrauchten Immobilie ist unbedingt darauf zu achten, dass eine behördliche Genehmigung für eventuell ausgebaute Dachgeschossflächen (Speicher / Spitzboden) vorliegt.